AGB
AGB´s für die Anmietung von Räumen im Elsterstüble Dorothee Zopp
1.Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge für die Anmietungvon Räumen inklusive des Aussenbereichs im Elster-Stüble Dorothee Zopp
2. Haftung
Bei Störungen oder Mängeln, der vom Elsterer- zur Verfügung gestellten Räume inklusive Einrichtungsgeständen und Materialien wird sich der Vermietende sofort bemühen für Abhilfe zu sorgen. Es bestehen keine sonstigen Ansprüche. Eine Möglichkeit des Einbehalts von Zahlungen oder eine Zahlungsminderung ist deswegen nicht zulässig.
2.1. Die Teilnahme sowie die An- und Abreise erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Das Elster-Stüble Dorothee Zopp haftet nicht für Schäden psychischer, körperlicher oder gegenständlicher Art.
Für Schäden für Verpflegung und für Privathaftpflichtschäden wird nicht gehaftet.
Die/der Teilnehmende/in bestätigt, dass sie/er körperlich und psychisch fähig ist, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen.
2.2. Der Mietende/Veranstaltende und die Teilnehmende haften für alle Schäden (z.B. am Inventar oder Gebäude), die durch teilnehmende Gäste, Mitarbeitende oder Beauftragte des Veranstaltenden oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Ist nicht feststellbar, wer den Schaden verursacht hat, haftet der Mieter/Veranstaltende. Der Mieter/Veranstaltende ist verpflichtet, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.
2.3. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, darunter fallen auch persönliche Gegenstände, wird keine Haftung durch den Vermietenden übernommen. Es liegt in der Verantwortung des Veranstaltenden oder der Teilnehmenden, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu schützen oder zu versichern. Der Vermietende übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang und Beschädigung.
2.4. Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Vermietenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermietenden ist Vorsatz vorzuwerfen oder er hat für eigene, grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten sowie ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen einzustehen oder der Schadeneratzanspruch resultitiert aus derVerletzung vertragswesentlicher Pflichten.
3. Stornierungskonditionen
Änderungen und Kündigungen beider Vertragsparteien, gleich welchem Grund, bedürfen der Schriftform (E-Mail oder Einschreiben)
3.1 Stornierung der Raumanmietung
vor 365 Tagen kostenlose Stornierung
• ab 364 Tage vor Seminarbeginn: 10 % des Gesamtbetrages
• ab 90 Tage vor Seminarbeginn: 25 % des Gesamtbetrages
• ab 60 Tage vor Seminarbeginn: 50 % des Gesamtbetrages
• ab 30 Tage vor Seminarbeginn: 70 % des Gesamtbetrages
• ab 7 Tage vor Seminarbeginn: 100 % des Gesamtbetrages
4.Kündigung
Der Vermietende ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
• die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
• im Falle höherer Gewalt
• andere seitens des Elster-Stüble Dorothee Zopp nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages bzw. die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen
• der Ruf sowie die Sicherheit des Elster-Stüble Dorothee Zopp gefährdet sind
• eine Veranstaltung bzw. ein Zusammentreffen gegen geltendes Recht verstößt
• Das Elster-Stüble Dorothee Zopp ist ein Ort für jeden, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder sexueller Orientierung. Grundwerte wie Nächstenliebe, Toleranz und Achtung der Menschenwürde sind uns wichtig. Bei Widersprüchen gegen diese Werte behält sich das Elster-Stüble Dorothee Zopp vor, das Vertragsverhältnis zu beenden.
Der Veranstaltende/Anmietende ist in einem solchen Fall keinesfalls zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder anderen Zahlungserstattungen berechtigt.
Außerdem ist das Elster-Stüble Dorothee Zopp berechtigt, die Buchung nach den gleichen Stornierungskosten wie die der Seminarleitung aufzulösen, wenn betriebliche oder wirtschaftliche Umstände diese
Entscheidung erfordern. Wir erstatten dem Mietenden den Gesamtumsatz prozentual gestaffelt zum Zeitpunkt der Stornierung. Siehe Staffelung unter Punkt 3 Stornierungsbedingungen
5. Wirksamkeit einzelner Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Werden besondere Vereinbarungen getroffen, wird die Gültigkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
6. Allgemeine Info zu Pandemien
Aufgrund von einer Pandemie kann es zu Einschränkungen kommen. Hierfür gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
Im Falle eines Verbotes der Veranstaltung durch die Behörden aufgrund
der Pandemie wird die Buchung kostenlos storniert und eventuell geleistete Anzahlungen komplett rückerstattet. Weitere Verpflichtungen bestehen für beide Seiten nicht.
Zusätzliche verbindliche Auflagen durch die Behörden aufgrund der Pandemie für die Durchführung der Veranstaltung, rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt durch den Veranstalter/Anmietenden. Ein
Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Es gelten die normalen AGB wie hier dargestellt.
Für Quarantäne- oder Krankheitsbedingte Absagen oder eingeschränkte Einreisen nach Deutschland haftet der Veranstalter/Anmietenden, es gelten die normalen AGB.
7. Parken
Das Elster-Stüble Dorothee Zopp verfügt vor dem Eingang über Besucherparkplätze. Zur Verfügung stellen dieser Parkplätze, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Elster-Stüble Dorothee Zopp. Das Elster-Stüble Dorothee Zopp haftet nicht für Schäden oder Diebstahl am/im Fahrzeug, die auf den Parkplätzen entstanden sind.
Der Veranstalter/anmietende haftet dafür, dass seine Gäste bzw. Teilnehmer ihre Autos ordnungsgemäss parken und Die Bewohner des Ortes Schacksdorfs weder belästigt noch behindert werden.
8. Dekoration
Der Veranstaltende ist verpflichtet, Elster-Stüble Dorothee Zopp das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Dekorationsgegenständen mitzuteilen und hierfür die Bewilligung des Elster-Stüble Dorothee Zopp einzuholen. Die Veranstaltungs- und sonstigen Räume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstaltenden.
9. Raumübergabe
Die angemietetenden Räume werden in einem sauberen und besenreinen Zustand an den Veranstalter/anmietenden übergeben. Schäden und Defekte sind sofort anzuzeigen.
Die Räume sind wieder in besenreinem Zustand zu übergeben. Geschirr muss gespült werden.
Die Arbeitsflächen in der Küche und die Tische sind abzuwischen.
Sollten die Räume nicht wieder in besenreinen und sauberen Zustand übergeben werden, behält sich Elster-Stüble Dorothee Zopp die Reinigungskosten dem Veranstaler/anmmietenden in Rechnung zu stelle
10. Aufsicht/Betreuung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Elster-Stüble Dorothee Zopp n bei Veranstaltungen mit minderjährigen oder anderweitig zu beaufsichtigenden Teilnehmenden grundsätzlich keine eigene Betreuung und damit auch nicht die Aufsichtspflicht übernimmt. Die Aufsichtspflicht liegt in diesen Fällen einzig bei den entsprechenden Begleitpersonen, insbesondere Lehrkräfte, Eltern oder Betreuenden.
Bei der Anmietung ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl entsprechender Begleitpersonen teilnimmt.
11. Datenspeicherung
Die dem Elster-Stüble Dorothee Zopp übermittelten Daten werden elektronisch verarbeitet und unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf die aktuell gültige Datenschutzerklärung, welche unter der Website elster-stueble.de abrufbar ist, wird verwiesen.
12. Schlussbestimmungen
Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages, des Leistungsumfangs des Angebotes oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder
Ergänzungen durch den Veranstalter/Anmietenden sind grundsätzlich unwirksam. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird infolge dessen
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist, wenn möglich, eine Regelung die dem beabsichtigten Zweck der Bestimmung entspricht, anzustreben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtstand ist Schacksdorf
Schacksdorf, den 16.03.2025